Mag.a Rebecca Oberdorfer

Anwältin

„Egal, was vorgebracht wird, es geht immer darum, dass der Vater das Kind in Zukunft gleich betreuen soll. Es gibt die Tendenz, die Entscheidungen dahingehend auszurichten.“

Worüber wir sprechen:

  • Dass die Themen Gewalt und Alkohol- und Drogenmissbrauch in Pflegschaftsverfahren oftmals vom Tisch gewischt werden mit dem Satz „Die Vergangenheit interessiert uns nicht, wir schauen jetzt in die Zukunft.“;
  • Dass es Gutachten gibt, die sehr fundiert und professionell sind, dass es aber auch Gutachten gibt, die zwar in den Ausführungen positiv und schlüssig klingen, am Schluss aber Empfehlungen abgegeben werden, die den vorangehenden Ausführungen gänzlich widersprechen, und was man gegen so ein Gutachten tun kann.
  • Dass aktuell Väterrechte in Kontaktrechtsverfahren stärker berücksichtigt werden als das Kindeswohl.
  • Dass es einige bedenkliche Praktiken gibt, die in die Gerichtssäle der österreichischen Familiengerichte Einzug gehalten haben.
  • Dass unsere Gesellschaft noch nicht reif ist für das Doppelresidenzmodell.

Mag.a Rebecca Oberdorfer ist Anwältin in der Kanzlei Dr. Helene Klaar & Dr. Norbert Marschall, Prinz Eugen-Straße 34, 1040 Wien, und auf Familienrecht spezialisiert.

Erwähnte Links:
Interview mit Christina Clemm
Christina Clemm „AktenEinsicht – Geschichten von Frauen und Gewalt„, Verlag Antje Kunstmann